
DIE KABELSICHERUNG
FÜR WOHNMOBILE, WOHNWAGEN UND CAMPINGANHÄNGER


IHRE SICHERUNG
GEGEN „UNFREIWILLIGES AUSLEIHEN“
Eine geniale Lösung zur Diebstahlsicherung
von Stromkabeln im Campingbereich. Dieses langlebige Produkt ist die ideale Lösung, um Ihr wertvolles Kabel sicher und geschützt zu fixieren – ob auf Reisen oder im Alltag.
GENIALE LÖSUNG
Fixieren Sie Ihr wertvolles
Stromkabel ganz einfach mit einem campLOCK.
ROBUST & LANGLEBIG
Die campLOCKs sind aus hochwertigen, rostfreiem Edelstahl gefertigt.
EINFACHER EINBAU
Mit vier einfachen Schritten installieren Sie den campLOCK an Ihrem Fahrzeug.
10 JAHRE GARANTIE
Auf unsere campLOCKs gewähren wir Ihnen 10 Jahe Haltbarkeitsgarantie.
PREIS:
27,50 €
JETZT KAUFEN
Weiterleitung zu unserem
externen Webshop
EINBAU IN VIER EINFACHEN SCHRITTEN

Schritt 1 – Steckdose entfernen
Lösen Sie die Schrauben der Steckdose von der Fahrzeugwand und ziehen Sie diese vorsichtig aus der Fahrzeugwand, sodass das Kabel freiliegt.

Schritt 2 – campLOCK einfügen
Schieben Sie den campLOCK über das Kabel, sodass er sich zwischen der Steckdose und der Fahrzeugwand befindet.

Schritt 3 – Steckdose anbringen
Setzen Sie die Steckdose zurück in die ursprüngliche Position und befestigen Sie sie mit den zuvor gelösten Schrauben.

Schritt 4 – Kabel sichern
Fixieren Sie Ihr Kabel mittels eines Schlosses am campLOCK.
Hinweis: Kabel und Schloss sind nicht
im Lieferumfang enthalten.



SHOPPEN SIE
WEITERE
CAMPINGARTIKEL
VERSICHERUNG
Die von ihnen erworbene Kabeldiebstahlsicherung „CampLOCKs“ für Wohnmobile, Wohnwagen und Campinganhänger ist über die Teilkasko ihres Fahrzeuges versichert. Dazu gehören Brand, Explosion, Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Beschädigung, Zerstörung und unbefugter Gebrauch.
Versicherungsschutz besteht auch, wenn nur versucht wurde „CampLOCKs“, zu entwenden und dadurch ein entsprechender Schaden entstanden ist, einschließlich Schäden am Fahrzeug, welche eindeutig dem Schadensereignis „CampLOCKs“ zuzuordnen ist. Unbefugter Gebrauch ist jedoch nur dann versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug einschließlich seiner fest verbundenen Teile zu gebrauchen.
Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn der Täter vom Halter des Fahrzeuges mit der Betreuung des Fahrzeuges beauftragt wurde. (z.B. Angestellte im Hotel oder einer Kfz-Werkstatt) Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zum Halter des Fahrzeuges steht. (z.B. Familien- oder Haushaltsangehörige)
Bitte wenden sie sich bei eines der oben genannten Schadensereignisse an ihr Versicherungsunternehmen. Bitte beachten sie dabei eine ggf. vereinbarte Selbstbeteiligung in Ihrer Teilkaskoversicherung.
Hinweis:
Sollten sie über keine Teilkaskoversicherung verfügen, können sie sich dennoch an ihr Versicherungsunternehmen wenden, ob diese den Schaden ggf. über ihre Hausratversicherung reguliert.
Hierzu gibt es jedoch unterschiedliche Handhabungen der Versicherer, so dass für diesen Hinweis der Verkäufer von „campLOCKs“ von jeglicher Rechtspflicht befreit ist.
In ihrem eigenen Interesse und zur Regulierung des Schadens durch ihr Versicherungsunternehmen lassen sie sich den Schaden durch die örtliche Polizeibehörde bestätigen.
Sie erreichen uns
Montag – Freitag
10.00 – 16.00 Uhr
Telefon
0172 3467997
Anschrift
Martinstraße 73
09244 Lichtenau
